SSV Neustadt/Sachsen

Dein Fußballverein im Volksbank-Stadion Neustadt in Sachsen

Informationen zum Verein

Beitragssatzung

§ 1 Beiträge haben alle ordentlichen Mitglieder des Vereins für das Geschäftsjahr (jeweils 01.01.-31.12.) zu zahlen. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und ist in der nach § 2 festgesetzten Höhe zu zahlen. Erfolgt der Eintritt in den Verein im Laufe des Jahres, so ist der Beitrag ab dem Monat des Eintritts mit jeweils 1/12 des Jahresbeitrages zu entrichten (zählt nicht für passive Mitglieder). Eine Erstattung von gezahlten Beiträgen bei Austritt aus dem Verein erfolgt nicht.

§ 2 Beitragssätze für Mitglieder der Abteilung Fußball:
Erwachsene zahlen einen Beitrag in Höhe von 96,00€ jährlich.
Senioren der Altersklasse Ü30 und älter, welche nicht am Wettkampfbetrieb teilnehmen, zahlen einen Beitrag in Höhe von 60,00€ jährlich.
Mit Nachweis zahlen Studenten, Auszubildende, Arbeitslose und Hartz IV Empfänger einen Beitrag von 60,00€ jährlich.
Mitglieder, welche das siebzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie
Schüler zahlen einen Beitrag in Höhe von 60,00€ jährlich. Bei 2 und mehr Kindern, kann auf Antrag beim Vorstand der Beitrag für Selbstzahler auf 30,00€ pro Kind festgelegt werden.
Mitglieder, welche nicht am Sportbetrieb teilnehmen (passive Mitglieder) zahlen einen
Beitrag von 25,00€ jährlich.

Mitglieder, welche ehrenamtliche Tätigkeiten für den Verein ausüben, zahlen 50% auf den Normalpreis ihrer Altersklasse.

für Mitglieder aller anderen Sportgruppen:
Erwachsene zahlen einen Beitrag in Höhe von 36,00€ jährlich.
Mit Nachweis zahlen Studenten, Auszubildende, Arbeitslose und Hartz IV Empfänger einen Beitrag in Höhe von 27,00€ jährlich.
Mitglieder, welche das siebzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie
Schüler zahlen einen Beitrag in Höhe von 24,00€ jährlich.
Mitglieder, welche nicht am Sportbetrieb teilnehmen (passive Mitglieder) zahlen einen
Beitrag von 25,00€ jährlich.

§ 3 Die Beiträge sind im Nachwuchsbereich jeweils bis zum 31.03. des laufenden Jahres durch die Vereinsmitglieder bei den Verantwortlichen der Sportgruppen in bar zu bezahlen.
Alle anderen Mitglieder erteilen dem Verein eine Einzugsermächtigung für ihr Konto oder überweisen in Ausnahmefällen den jährlichen Mitgliedsbeitrag spätestens zur Fälligkeit auf das Vereinskonto. Bei Zahlungsverzug, welcher durch das Mitglied zu verantworten ist, werden Mahngebühren in Höhe von 3,00€ pro Mahnung fällig. Öffentlich ausgehangene Mahnungen im Schaukasten des Vereinsheims gelten nach 14 Tagen als zugestellt.
Bei Vereinseintritt im Laufe des Jahres ist der Beitrag bis zum Ende des Folgemonats des Vereinseintrittes zu zahlen.

                   
Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung im November 2013 beschlossen und tritt ab dem 01.01.2014 in Kraft.